Die EU-Maschinen­verordnung 2027: Was bedeutet das für Ihre Wäscherei­technik?

Die neue EU-Maschinenverordnung wirft bei vielen Unternehmen und Einrichtungen mit hohem Wäscheaufkommen dieselben Fragen auf:

  • Dürfen Haushaltswaschmaschinen noch gewerblich eingesetzt werden?
  • Was unterscheidet Haushalts- von Gewerbemaschinen rechtlich und technisch?
  • Müssen bestehende Maschinen ausgetauscht werden?

TREYSSE ordnet die Fakten ein – und zeigt, wie Sie mit Gewissheit statt Vermutung planen.

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"Ab 2027 dürfen Haushalts­wasch­maschinen nicht mehr gewerblich genutzt werden."

Aussagen wie diese geistern derzeit vielfach durch das Internet und die sozialen Medien. Doch stimmen solche pauschale Aussagen überhaupt?

 
Ab dem 20.01.2027 gilt die EU-Maschinen­verordnung (EU) 2023/1230. Diese bringt wichtige Änderungen für Betreiber, Hersteller und Anwender von gewerblich eingesetzter Wäschereitechnik mit sich.

Was die EU-Maschinen­verordnung ganz ausdrücklich NICHT mit sich bringt: Ein pauschales Verbot, eine Haus­halts­wasch­maschine in einem gewerblichen Kontext zu verwenden.

 
Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt klar: Für den häuslichen Gebrauch bestimmte Geräte dürfen grundsätzlich auch in gewerblichen Betrieben eingesetzt werden – sofern sie für den konkreten Einsatz geeignet sind und die Gefährdungsbeurteilung dies abdeckt. Entscheidend ist damit nicht der Standort der Maschine, sondern:

  • Was soll die Maschine leisten?
  • Wie häufig wird sie eingesetzt?
  • Unter welchen Bedingungen läuft sie?
  • Was sieht der Hersteller als bestimmungsgemäße Verwendung vor?

Genau hier liegt der praktische Unterschied zwischen einer Haushaltswaschmaschine und professioneller Wäschereitechnik – unabhängig vom Verordnungstext. Maschinen müssen also so konstruiert und gebaut sein, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesund­heits­schutz­anforderungen erfüllt werden. Aber was heißt das konkret?

In vielen Pflegeheimen, Kliniken, Seniorenresidenzen, Pensionen und Gebäude­reinigungen herrscht Un­sicher­heit: Wo besteht Hand­lungs­bedarf besteht – und wo nicht.

Sie müssen kein Experte für Maschinen­recht werden.
Das klären wir für Sie.

Wir schauen uns Ihre aktuelle Situation an und über­setzen die regulatorischen An­forderungen in klare, praxis­taugliche Empfehlungen für Ihren Betrieb. Und wir können diese Empfehlungen auch gleich für Sie umsetzen. TREYSSE begleitet Sie also auf allen Stufen Ihres Vorhabens.

bestehende Maschinen

Die neue Verordnung ist ab dem 20. Januar 2027 vor allem für das Inverkehrbringen neuer Maschinen relevant.

Für bereits im Einsatz befindliche Maschinen ist eine individuelle Betrachtung erforderlich.

Wer ist davon betroffen?

Im Grunde alle Unternehmen und Einrichtungen, die Wäscherei­technik gewerblich nutzen.

Das ist die Wäsche im Senioren­heim genauso oder wie die Tisch­decken im Restaurant oder der Wischmopp der Gebäude­reiniger.

Klarheit bekommen

TREYSSE hat eine Checkliste entwickelt, um relevante Kriterien professionell zu bewerten.

Interesse an der Analyse Ihres Bestands oder geplanten Vor­habens? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail » 

 Die zentrale Aussage 

Die EU-Maschinenverordnung ist kein Verbots- oder Austauschthema. Ziel der Verordnung ist ein hohes Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz für Personen – ausdrücklich auch für professionelle Nutzer. Maschinen müssen so konstruiert und gebaut sein, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt werden.

Um das zu bewerten ist eine professionelle Analyse Ihrer bestehenden oder geplanten Wäschereitechnik-Lösung unumgänglich. Nutzen Sie das Expertenwissen von TREYSSE.

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#Orientierung geben.
Klarheit schaffen.
Lösungen entwickeln.

Die eigentliche Frage lautet: Wie wirtschaftlich ist meine vorhandene oder geplante Lösung?

Für Betriebe oder Einrichtungen mit regelmäßig hohem Wäscheaufkommen lautet die relevante Frage selten „Ist meine Wäschertechnik erlaubt?", sondern viel häufiger „Ist sie für meinen Prozess wirtschaftlich sinnvoll?" Oder anders gefragt: Haben Sie die richtige Technik, um kosteneffizient zu waschen?

Die einfache Antwort: Professionelle Wäschereitechnik zahlt sich unabhängig von der Verordnung aus:

  • Höhere Produktivität durch größere Beladungsmengen und mehr Zyklen pro Tag
  • Geringere Prozesskosten bei Wasser-, Energie- und Waschmittelverbrauch
  • Reproduzierbare Ergebnisse durch definierte, professionelle Waschprogramme
  • Präzise Dosiertechnik statt manueller Zugabe
  • Planbarkeit durch belastbare Wartungs- und Servicekonzepte – Maschinenstillstand ist in einem hoch ausgelasteten Betrieb ein echtes wirtschaftliches Risiko

Professionelle Wäschereitechnik ist dabei mehr als eine „größere Waschmaschine": Sie ist Teil einer abgestimmten Prozesskette aus Waschen, Schleudern, Trocknen und ggf. weiteren Arbeitsschritten wie Mangeln / Finishen und der passenden Dosiertechnik. Erst das Zusammenspiel macht den Waschprozess wirtschaftlich und verlässlich.

Verstehen Sie die Verordnung als Chance. Steigen Sie um auf Wirtschaftlichkeit. Unser TREYSSE Experten-Tipp

Warum Haushaltstechnik im Gewerbe an ihre Grenzen kommt.

Eine Waschmaschine für den privaten Haushalt ist für wenige Zyklen pro Woche konzipiert. In einem Betrieb mit hohem Wäscheaufkommen sieht der Alltag anders aus: tägliche, mehrstündige Laufzeiten, wechselnde Bedienpersonen, hohe Beladungsmengen und die Einbindung in feste Hygiene- und Prozessabläufe.

Das heißt: Die Eignungsfrage stellt sich bei steigendem Wäscheaufkommen unabhängig von der Verordnung.

Haushaltstechnik
professionelle Wäschereitechnik
für den privaten Gebrauch konzipiertfür gewerblichen Dauerbetrieb ausgelegt
begrenzte Nutzungshäufigkeitfür hohe Laufzeiten, viele Zyklen entwickelt und gefertigt
für kleinere Wäschemengenfür deutlich höhere Beladungskapazitäten
verfügt über haushaltsübliche Waschprogrammebietet definierte, reproduzierbare Waschprozesse
Herstellerangaben für die Privatnutzung angegebenherstellerseitig für Gewerbe freigegeben
rudimentärer Service für Haushaltsgeräteprofessionelle Wartungs- und Servicekonzepte

Was TREYSSE Ihnen anbietet? Wir unterstützen Sie auf allen Stufen Ihres Vorhabens.

Seit mehr als 35 Jahren ist TREYSSE Gesamt­ausrüster für professionelle Wäscherei­technik. Das sind 35 Jahre, in denen wir gelernt haben: Es geht nicht um Maschinen, es geht um Lösungen. Das unterscheidet uns grundsätzlich von vielen Wettbewerbern. Wo andere sofort Geräte verkaufen, beraten wir. Das ist gerade im Hinblick auf die EU-Maschinen­verordnung von Bedeutung.

  • Einordnen:  Wir bewerten Ihre aktuelle Wäschereitechnik im Hinblick auf Eignung, Auslastung und regulatorische Rahmenbedingungen.
  • Planen:  Wir entwickeln eine Lösung, die zu Ihrem Wäscheaufkommen, Ihren Räumlichkeiten und bestehenden Prozessen passt.
  • Umsetzen: Wir liefern und installieren CE-konforme, professionelle Maschinen aus einem Bestand von über 1.000 Geräten.
  • Betreuen:  Unser bundesweites Servicenetz begleitet Sie langfristig - von der Installation über die Wartung bis zum Ersatzteilservice.

Fragen zur EU-Maschinen­verordnung: Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung.

Häufige Fragen zur EU-Maschinen­verordnung

Wir haben Antworten auf Fragen, welche wir häufig gestellt bekommen, für Sie zusammengefasst.

Nein. Die BAuA erklärt ausdrücklich, dass für den häuslichen Gebrauch bestimmte Geräte unter bestimmten Voraussetzungen auch gewerblich eingesetzt werden können – maßgeblich sind Eignung, Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung.

Weil die Verordnung Haushaltsgeräte für den häuslichen Gebrauch aus ihrem Anwendungsbereich ausnimmt und für Maschinen mit gewerblicher Zweckbestimmung andere Anforderungen gelten. Daraus entsteht schnell die verkürzte, zu pauschale Aussage „Haushaltsgerät + Gewerbe = verboten". Das ist aber in dieser Pauschalität nicht korrekt.

Nicht automatisch. Relevant ist vor allem das Inverkehrbringen neuer Maschinen. Für Bestandsmaschinen ist die konkrete Situation individuell zu bewerten.

Sobald eine Maschine regelmäßig hohe Mengen verarbeitet, viele Zyklen absolviert oder Teil eines professionellen Wäschereiprozesses ist – unabhängig vom Stichtag 2027. Jetzt Beratung zur professionellen Wäschereitechnik von TREYSSE anfragen.

TREYSSE GmbH Wäscherei- und Reinigungstechnik
Waschgasse 1 | 99869 Nessetal OT Wangenheim
Telefon: 036255 8818-0
E-Mail: info@treysse-waeschereitechnik.de

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