Ab dem 20.01.2027 gilt die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Diese bringt wichtige Änderungen für Betreiber, Hersteller und Anwender von gewerblich eingesetzter Wäschereitechnik mit sich.
Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt klar: Für den häuslichen Gebrauch bestimmte Geräte dürfen grundsätzlich auch in gewerblichen Betrieben eingesetzt werden – sofern sie für den konkreten Einsatz geeignet sind und die Gefährdungsbeurteilung dies abdeckt. Entscheidend ist damit nicht der Standort der Maschine, sondern:
Genau hier liegt der praktische Unterschied zwischen einer Haushaltswaschmaschine und professioneller Wäschereitechnik – unabhängig vom Verordnungstext. Maschinen müssen also so konstruiert und gebaut sein, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt werden. Aber was heißt das konkret?
Wir schauen uns Ihre aktuelle Situation an und übersetzen die regulatorischen Anforderungen in klare, praxistaugliche Empfehlungen für Ihren Betrieb. Und wir können diese Empfehlungen auch gleich für Sie umsetzen. TREYSSE begleitet Sie also auf allen Stufen Ihres Vorhabens.
Die neue Verordnung ist ab dem 20. Januar 2027 vor allem für das Inverkehrbringen neuer Maschinen relevant.
Für bereits im Einsatz befindliche Maschinen ist eine individuelle Betrachtung erforderlich.
Im Grunde alle Unternehmen und Einrichtungen, die Wäschereitechnik gewerblich nutzen.
Das ist die Wäsche im Seniorenheim genauso oder wie die Tischdecken im Restaurant oder der Wischmopp der Gebäudereiniger.
TREYSSE hat eine Checkliste entwickelt, um relevante Kriterien professionell zu bewerten.
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Die EU-Maschinenverordnung ist kein Verbots- oder Austauschthema. Ziel der Verordnung ist ein hohes Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz für Personen – ausdrücklich auch für professionelle Nutzer. Maschinen müssen so konstruiert und gebaut sein, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt werden.
Um das zu bewerten ist eine professionelle Analyse Ihrer bestehenden oder geplanten Wäschereitechnik-Lösung unumgänglich. Nutzen Sie das Expertenwissen von TREYSSE.
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Für Betriebe oder Einrichtungen mit regelmäßig hohem Wäscheaufkommen lautet die relevante Frage selten „Ist meine Wäschertechnik erlaubt?", sondern viel häufiger „Ist sie für meinen Prozess wirtschaftlich sinnvoll?" Oder anders gefragt: Haben Sie die richtige Technik, um kosteneffizient zu waschen?
Die einfache Antwort: Professionelle Wäschereitechnik zahlt sich unabhängig von der Verordnung aus:
Professionelle Wäschereitechnik ist dabei mehr als eine „größere Waschmaschine": Sie ist Teil einer abgestimmten Prozesskette aus Waschen, Schleudern, Trocknen und ggf. weiteren Arbeitsschritten wie Mangeln / Finishen und der passenden Dosiertechnik. Erst das Zusammenspiel macht den Waschprozess wirtschaftlich und verlässlich.
Eine Waschmaschine für den privaten Haushalt ist für wenige Zyklen pro Woche konzipiert. In einem Betrieb mit hohem Wäscheaufkommen sieht der Alltag anders aus: tägliche, mehrstündige Laufzeiten, wechselnde Bedienpersonen, hohe Beladungsmengen und die Einbindung in feste Hygiene- und Prozessabläufe.
Das heißt: Die Eignungsfrage stellt sich bei steigendem Wäscheaufkommen unabhängig von der Verordnung.
Haushaltstechnik | professionelle Wäschereitechnik |
|---|---|
| für den privaten Gebrauch konzipiert | für gewerblichen Dauerbetrieb ausgelegt |
| begrenzte Nutzungshäufigkeit | für hohe Laufzeiten, viele Zyklen entwickelt und gefertigt |
| für kleinere Wäschemengen | für deutlich höhere Beladungskapazitäten |
| verfügt über haushaltsübliche Waschprogramme | bietet definierte, reproduzierbare Waschprozesse |
| Herstellerangaben für die Privatnutzung angegeben | herstellerseitig für Gewerbe freigegeben |
| rudimentärer Service für Haushaltsgeräte | professionelle Wartungs- und Servicekonzepte |
Seit mehr als 35 Jahren ist TREYSSE Gesamtausrüster für professionelle Wäschereitechnik. Das sind 35 Jahre, in denen wir gelernt haben: Es geht nicht um Maschinen, es geht um Lösungen. Das unterscheidet uns grundsätzlich von vielen Wettbewerbern. Wo andere sofort Geräte verkaufen, beraten wir. Das ist gerade im Hinblick auf die EU-Maschinenverordnung von Bedeutung.
Wir haben Antworten auf Fragen, welche wir häufig gestellt bekommen, für Sie zusammengefasst.
Sind Haushaltswaschmaschinen ab 2027 im Gewerbe verboten?
+-Nein. Die BAuA erklärt ausdrücklich, dass für den häuslichen Gebrauch bestimmte Geräte unter bestimmten Voraussetzungen auch gewerblich eingesetzt werden können – maßgeblich sind Eignung, Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung.
Warum wird dann so häufig von einem Verbot gesprochen?
+-Weil die Verordnung Haushaltsgeräte für den häuslichen Gebrauch aus ihrem Anwendungsbereich ausnimmt und für Maschinen mit gewerblicher Zweckbestimmung andere Anforderungen gelten. Daraus entsteht schnell die verkürzte, zu pauschale Aussage „Haushaltsgerät + Gewerbe = verboten". Das ist aber in dieser Pauschalität nicht korrekt.
Muss ich meine vorhandene Waschmaschine 2027 austauschen?
+-Nicht automatisch. Relevant ist vor allem das Inverkehrbringen neuer Maschinen. Für Bestandsmaschinen ist die konkrete Situation individuell zu bewerten.
Wann lohnt sich der Umstieg auf professionelle Wäschereitechnik?
+-Sobald eine Maschine regelmäßig hohe Mengen verarbeitet, viele Zyklen absolviert oder Teil eines professionellen Wäschereiprozesses ist – unabhängig vom Stichtag 2027. Jetzt Beratung zur professionellen Wäschereitechnik von TREYSSE anfragen.
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